Bei den Berufsfelderkundungstagen begleiten die Schüler-/innen die Auszubildenden im Betrieb, um so den Büroalltag und Kanzleiorganisation kennenzulernen.
Sofern möglich, ist auch die Begleitung eines Rechtsanwalts/Rechtsanwältin zu einem Gerichtstermin vorgesehen.
Es gelten die 3-G-Regeln.